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Pensionskassen

Pensionskassen sind Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Dabei handelt es sich um rechtlich selbstständige Lebensversicherungsunternehmen, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen zusätzlich zur gesetzlichen Sozialversicherung einen Rechtsanspruch auf u. a. Alters-, Invaliditäts-, Witwen- und Waisenrenten oder eine einmalige Kapitalabfindung bieten.

Sie werden zumeist von Großunternehmen oder Verbänden getragen. Dabei sind die Arbeitgeber Versicherungsnehmer und Beitragszahler, während die Arbeitnehmer zu den Mitgliedern und Anspruchsberechtigten der Pensionskassen zählen.

Bisweilen können aber auch sie zu Beitragszahlungen herangezogen werden. Die Pensionskassen unterliegen der Kontrolle des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (BAV).

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