🏠 » Lexikon » Werbungskosten

Werbungskosten

Werbungskosten sind im Einkommensteuerrecht alle Aufwendungen, die dem Erwerb, der Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen.

Dazu gehören u. a. die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften, Bewerbungskosten, Aufwendungen für Arbeitsmittel, Berufskleidung und Arbeitszimmer sowie Verpflegungsmehraufwendungen bei Dienstreisen.

Die Werbungskosten können bei der Einkommensteuererklärung unter Nachweis der entsprechenden Belege steuermindernd geltend gemacht werden.

Sofern der Steuerpflichtige keine höheren Werbungskosten nachweisen kann, werden vom Finanzamt automatisch bestimmte Werbungskostenpauschbeträge angesetzt.

Bitte bewerten (1 - 5):

Der Artikel Werbungskosten
befindet sich in der Kategorie:
Steuerlexikon