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Ausbildung zum/zur Diplom-Finanzwirt(in)

Die nun folgende kurze Darstellung soll einen schnellen Einblick in die praktischen Ausbildungsinhalte der Diplom-Finanzwirte und Diplom-Finanzwirtinnen geben.

Die fachtheoretische Ausbildung zum Diplom-Finanzwirten ist naturgemäß geprägt durch das Steuerrecht in allen seinen Bandbreiten. Dies umfasst zum Beispiel das Einkommensteuer-, Bilanzsteuer-, Unternehmenssteuer- als auch Bewertungsrecht.

Ein besonderer Fokus ist auf die konkrete Rechtsanwendung von Gesetzen zu setzen. Aus diesem Grund ist ein eigenes Themengebiet der Methodik der Rechtsanwendung gewidmet. Wichtig für das Bearbeiten von Steuererklärungen ist zudem das Verfahrensrecht (Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung).

Aufgrund des Umstandes, dass es sich um eine behördliche Ausbildung handelt, sind der Aufbau und die Organisation der Finanzverwaltung ebenso ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung wie das richtige Abfassen von Schriftsätzen aus Behördensichtweise.

Hinzu kommen schließlich noch die Grundlagen aus den Wirtschaftswissenschaften.

Die Aus- und Weiterbildung zum/zur Diplom-Finanzwirt(in) im Überblick

  1. Einführung in die Rechtslehre
  2. Aufbau der Steuerverwaltung
  3. Schriftsätze in der Verwaltung
  4. Datenschutzrecht
  5. Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften
  6. Wirtschaftsrecht
  7. Öffentliches Recht
  8. Steuerrecht
    1. Abgabenordnung
    2. Einkommensteuerrecht
    3. Umsatzsteuerrecht
    4. Unternehmenssteurrecht
    5. Bewertungsrecht
    6. Bilanzsteuerrecht

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