Die Gründung eines Vereins ist ein sehr interessantes Thema, aber immer wieder treten einige Fragen auf, die man vorab klären sollte:
- Wie gründet man eigentlich einen Verein?
- Was muss bei einer Vereinsgründung beachtet werden?
- Welche Kernelemente muss ein Verein besitzen?
- Welche Vor- und Nachteile hat eine Gründung eines Vereins?
Diese und weitere Fragen werden in unserem neuen Artikel beantwortet und anhand eines Beispiels erläutert.
Wie gründet man einen Verein?
Einen eingetragenen Verein erkannt man an dem e.V. unter dem Namen. Dies ist ein Zusammenschluss von Personen, dies durch diesen Zusammenschluss einen neuen Rechtsträger schaffen. Rechtlich bezeichnet man einen Verein als juristische Person.
Was muss bei einer Vereinsgründung beachtet werden?
Das bedeutet, jeder Mensch ist mit seiner Geburt rechtsfähig, er kann Träger von Pflichten und Rechten sein. Der Verein ist ein sogenanntes Rechtsgebilde, welches von Menschen geschaffen wird. Zu diesem einen können sich jederzeit dritte zu einer Vereinigung zusammenschließen. Eine Obergrenze gibt es nicht.
Diese Rechtsform hat Rechte und Pflichten gegenüber Eigentümer, Gläubigern, aber auch Schuldner. Allerdings haben die einzelnen Mitglieder mit den Rechten und Pflichten selbst nichts zu tun. Die private Haftung wird ausgeschlossen. Die Rechtsfähigkeit eines Vereines wird folgendermaßen erlangt:
Hat dieser seinen Zweck auf Wirtschaftlichkeit ausgerichtet, so muss er dies beim Staat erbitten, Vereine die den Sinn und Zwecks einer Wirtschaftlichkeit erfüllen, sind eher selten. Meistens sind Vereine gemeinnützige Institutionen, wie zum Beispiel die Tafel oder der Schützenverein. Gemäß §55 BGB müssen bestimmte Gründungserfordernisse beachtet werden, um in das Vereinsregister eingetragen zu werden. Ein Verein muss aus mindestens sieben Personen, bzw. Gründungsmitgliedern bestehen. Hierbei ist zu beachten, dass eine schriftliche Satzung erstellt wird.
Welche Kernelemente muss ein Verein besitzen?
Der Verein darf nur einen Vereinsnamen tragen und muss sich im ansässigen Ort von anderen Vereinen deutlich unterscheiden. Eine Satzung muss folgende Inhalte führen:
- Name und Zweck des Vereins,
- Mitgliedschaft,
- Erwerb der Mitgliedschaft,
- Beendigung der Mitgliedschaft,
- Organe wie Vorstand, Mitgliederversammlung, Abstimmungen, Außerordentliche Mitgliederversammlung,
- Satzungen und Satzungsauflösung,
- Gerichtsstand.
Vereinsgründung leicht gemacht!
Liegt dies alles soweit vor, muss das Gründungsprotokoll und die Satzung vom Vorstand an das jeweilige ortsansässige Amtsgericht weitergegeben werden, nachdem dieses, von mindestens sieben Mitgliedern, unterzeichnet wurde. Der Antrag auf Eintragung in das Vereinsregister ist von allen Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen. Dabei ist zu beachten, dass die Unterschriften von einem Notar beglaubigt sein müssen.
Wir hoffen, dass wir mit dem Artikel: Vereinsgründung leicht gemacht! einen kleinen Einstieg in die Welt der Vereine geben können.