🏠 » Lexikon » Quellensteuer

Quellensteuer

Die Quellensteuer ist eine staatliche Abgabe, die durch Steuerabzug direkt am Entstehungsort (Quelle) der Einnahmen eingezogen wird.

Steuerschuldner ist nicht der Steuerpflichtige, sondern die Stelle, die die zu versteuernden Einkünfte auszahlt (z.B. der Arbeitgeber bei der Lohnsteuer oder die Bank bei der Kapitalertragsteuer).

Im engeren Sinne wird unter Quellensteuer nur die Zins- und Dividendenbesteuerung von Bankguthaben bzw. festverzinslichen Wertpapieren verstanden.

Bitte bewerten (1 - 5):

Der Artikel Quellensteuer
befindet sich in der Kategorie:
Steuerlexikon