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Internationales Steuerrecht

Bei dem Internationalen Steuerrecht geht es um die Behandlung von Steuerfällen, welche eine grenzüberschreitende Wirkung haben. Dabei wirken deutsche (unilaterale) Rechtsnormen mit den bilateralen Rechtsvorschriften (DBA) und den supranationalen (EU-Recht) Normen zusammen.

Zu unterscheiden sind Fälle, die Steuerinländer (sog. Outboundfälle) und Steuerausländer (sog. Inboundfälle) betreffen.

Für das Verständnis des Internationalen Steuerrechts ist es zunächst von großer Bedeutung, ab wann überhaupt ein Fall von Internationalität vorliegt. Darauf aufbauend muss eine Auseinandersetzung mit den Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung stattfinden.

Ein gerade für die Praxis sehr bedeutendes Thema ist die sogenannte Einkünfteverlagerung von international tätigen Unternehmen. Dabei geht es insbesondere darum, dass Einkünfte in die Länder verlagert werden, die sehr niedrige Steuersätze aufweisen. Zudem soll ein Fokus auf die staatlichen Abwehrmaßnahmen, wie zum Beispiel das von der OECD und EU ins Leben gerufene BEPS-Projekt, gelegt werden.

Internationales Steuerrecht im Überblick

Die folgende Grafik gibt einen guten Überblick über das Kapitel Internationales Steuerrecht:

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