Anwendungsbereich des Steuerstrafrechts
Das Steuerstrafrecht gehört dem Nebenstrafrecht an, da es grundlegend in der AO gesetzlich fixiert ist. Zu dem Nebenstrafrecht zählt man alle Tatbestände, die nicht im Strafgesetzbuch (StGB) normiert sind.
Es muss immer zwischen dem Steuerstrafrecht und den Steuerordnungswidrigkeiten unterschieden werden. Dies liegt nicht nur an den unterschiedlichen Sanktionen, sondern auch an den verschiedenen gesetzlichen Grundlagen.
Steuerstraftaten sind diejenigen Delikte, die in den §§ 369 ff. AO geregelt sind. Die Steuerordnungswidrigkeiten sind hingegen in den §§ 409-412 AO zu finden.
Das Steuerstrafrecht sanktioniert mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe, das Steuerordnungswidrigkeitenrecht verwendet Geldbußen als Sanktion. Bei dem Steuerstrafrecht findet neben den Vorschriften der AO auch die Strafprozessordnung (StPO) Anwendung und bei dem Steuerordnungswidrigkeitenrecht gelten zusätzlich die Regelungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG).