Steuerhinterziehung
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Die Steuerhinterziehung ist ein sehr komplexes Themengebiet. Gesetzlich geregelt ist sie im § 370 AO. Die Steuerstraftaten sind im § 369 AO zu finden und erfordern ein breites Wissen aus dem Steuerrecht.
Zudem gibt es auch bei der Steuerhinterziehung die Teilnahmeformen der Täterschaft und der Teilnahme und gemäß § 370 Abs. 2 AO auch die Versuchsstrafbarkeit.
Diese gehören dem klassischen Strafrecht an und erfordern zusätzlich noch Wissen aus dem allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches.