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Steuerpflicht als Freiberufler

Jeder Freiberufler, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat oder sich gewöhnlich länger
als sechs Monate im Jahr hier aufhält, ist steuerpflichtig - und zwar grundsätzlich
mit all seinen Einkünften, auch solchen aus dem Ausland.

Das bedeutet: Auch wenn der Freiberufler aus dem Ausland zu seinem Wohnort zurückkehrt, ist er grundsätzlich hier in Deutschland einkommensteuerpflichtig. Informationen zu Einreise und Aufenthalt erhält man beim jeweiligen Landesamt der einzelnen Bundesländer.

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