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Höchstwertprinzip

Das Höchstwertprinzip ist ein Bewertungsgrundsatz für Verbindlichkeiten.

Das Höchstwertprinzip besagt, dass der Wertansatz für Verbindlichkeiten nach oben korrigiert werden muss, wenn sich der Rückzahlungsbetrag entsprechend ändert (z.B. Aufwertung einer Auslandswährung).

Korrespondierend zum Höchstwertprinzip gilt für die Bewertung des Vermögens / des Aktiva das Niederstwertprinzip.

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Steuerlexikon