Nebenleistungen
Steuerliche Nebenleistungen sind nach § 3 Absatz 4 AO:
- Verzögerungsgelder
- Verspätungszuschläge
- Zuschläge nach § 162 Abs. 4 AO
- Zinsen
- Säumniszuschläge
- Zwangsgelder
- Kosten
- Zinsen im Sinne des Zollkodexes und Verspätungsgelder nach § 22a Abs. 5 EStG