🏠 » Lexikon » S » Steuern

Steuern

Nach § 3 AO sind Steuern Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.

Bitte bewerten (1 - 5):

Der Artikel Steuern
befindet sich in der Kategorie:
Steuerlexikon