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Subunternehmerquote

Die Subunternehmerquote beschreibt den Anteil der bezogenen Leistungen an den Gesamtleistungen eines Unternehmens und kann damit ein Indikator für die Fertigungstiefe sein.

Des Öfteren arbeiten Unternehmer mit einem großen Anteil an Leiharbeitern oder vergeben Arbeiten, die sie früher mit eigenen Beschäftigten durchführten, mittels Werkverträgen an externe Anbieter.

In diesem Fall sinkt in der GuV der Personalaufwand zu Ungunsten des Aufwandes für bezogene Leistungen, der unter Materialaufwand erfasst wird.

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Steuerlexikon