🏠 » Lexikon » V » Verzugszins Verzugszins Bei Fälligkeit ist der im Immobilienkaufvertrag vereinbarte Kaufpreis zahlbar. Um den Käufer zu motivieren, fristgerecht zu zahlen, wird in der Regel ein Verzugszins vereinbart. Artikel, die Dir auch gefallen könnten:KreditkostenOffene HandelsgesellschaftFrist VORHERIGER ARTIKELEigenleistung NÄCHSTER ARTIKELWarmmiete