Verzugszins
Bei Fälligkeit ist der im Immobilienkaufvertrag vereinbarte Kaufpreis zahlbar.
Um den Käufer zu motivieren, fristgerecht zu zahlen, wird in der Regel ein Verzugszins vereinbart.
Bei Fälligkeit ist der im Immobilienkaufvertrag vereinbarte Kaufpreis zahlbar.
Um den Käufer zu motivieren, fristgerecht zu zahlen, wird in der Regel ein Verzugszins vereinbart.