🏠 » Lexikon » V » VerzugszinsVerzugszinsBei Fälligkeit ist der im Immobilienkaufvertrag vereinbarte Kaufpreis zahlbar.Um den Käufer zu motivieren, fristgerecht zu zahlen, wird in der Regel ein Verzugszins vereinbart.Artikel, die Dir auch gefallen könnten:KreditkostenOffene HandelsgesellschaftFrist VORHERIGER ARTIKELEigenleistung NÄCHSTER ARTIKELWarmmiete