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Steuerkompetenz in Deutschland

Die Steuerkompetenzen regeln, wer die Gesetzgebungs-, Ertrags- und Verwaltungskompetenz für die Steuern erhält.

In Deutschland ist die Finanzverfassung in den Artikeln 104a bis 108 Grundgesetz (GG) geregelt.

Im Artikel 105 Grundgesetz (GG) regelt die Erhebungskompetenz. Der Artikel 106 GG regelt die Ertragskompetenz und Artikel 108 GG bestimmt, wer für die Steuern zuständig ist.

Der Bund hat zum Beispiel die Gesetzgebungskompetenz über die Grundsteuer. Die Ertragskompetenz steht den Gemeinden zu. Die Verwaltungskompetenz haben die Länder und Gemeinden.

Hingegen hat der Bund für die Kraftfahrzeugsteuer sowohl die Gesetzgebungs-, Ertrags- und Verwaltungskompetenz.

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