Folgebescheid
Ein Folgebescheid ist ein Verwaltungsakt (Feststellungsbescheid, Steuermessbescheid, Steuerbescheid, Steueranmeldung) für den die Feststellungen, auch wenn sie noch nicht unanfechtbar sind, bindend sind (§ 182 Abs. 1 AO).
Ein Folgebescheid ist ein Verwaltungsakt (Feststellungsbescheid, Steuermessbescheid, Steuerbescheid, Steueranmeldung) für den die Feststellungen, auch wenn sie noch nicht unanfechtbar sind, bindend sind (§ 182 Abs. 1 AO).