🏠 » Lexikon » Gewinnverwendung

Gewinnverwendung

Bei der AG beschließt die Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns, wobei sie an den festgestellten Jahresabschluss gebunden ist.

Dabei sind steuerbar: Dividendenbetrag, Erhöhung der Gewinnrücklagen, Gewinnvortrag und zusätzlicher Aufwand aufgrund des HV-Beschlusses.

Bitte bewerten (1 - 5):

Der Artikel Gewinnverwendung
befindet sich in der Kategorie:
Steuerlexikon