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Konsolidierung

Eine Konsolidierung ist eine Zusammenfassung der einzelnen Jahresabschlusspositionen aller zu einem Konzern gehörenden Unternehmen zu einem Konzernabschluss.

Im Einzelnen fallen unter die Konsolidierung die Kapitalkonsolidierung, die Schuldenkonsolidierung, die Zwischenerfolgseliminierung und das Eliminieren von konzerninternen Aufwendungen und Erträgen.

Dies ist erforderlich, weil sonst durch konzerninterne Geschäfte Gewinne ausgewiesen werden könnten, die aus Sicht des Konzerns noch gar nicht entstanden sind. Der Kreis der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen ergibt sich aus §§ 294 ff. HGB.

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Steuerlexikon