Lastenwechsel
Bezahlt der Käufer bei Fälligkeit den Kaufpreis, geht der Besitz an der Immobilie auf ihn über (Lastenwechsel). Besitzübergang bedeutet den Übergang von Nutzen und Lasten.
Bezahlt der Käufer bei Fälligkeit den Kaufpreis, geht der Besitz an der Immobilie auf ihn über (Lastenwechsel). Besitzübergang bedeutet den Übergang von Nutzen und Lasten.