Zehn-Jahres-Frist
Wenn eine Immobilie nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, fällt auf Gewinne eine Spekulationssteuer an.
Die Spekulationssteuer entfällt, wenn man eine Immobilie erst nach mindestens zehn Jahren veräußert.
Wenn eine Immobilie nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, fällt auf Gewinne eine Spekulationssteuer an.
Die Spekulationssteuer entfällt, wenn man eine Immobilie erst nach mindestens zehn Jahren veräußert.