🏠 » Steuerbescheid Grundlagen » Steuerbescheid

Steuerbescheid - Was ist ein Steuerbescheid?

Der Steuerbescheid stellt einen Verwaltungsakt (VA) nach § 118 AO dar. Danach definiert die Abgabenordnung (AO) einen Steuerverwaltungsakt wie folgt: „Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.

Steuerbescheide lassen sich in drei Gruppen unterteilen:

  1. deklaratorische (konstitutive) Verwaltungsakte,
  2. gebundene VA oder Ermessensverwaltungsakte,
  3. begünstigende oder belastende Verwaltungsakte.

Aufbau eines Steuerbescheids

Gemäß § 157 I AO bedürfen Steuerbescheide der Schriftform und enthalten Muss- und Sollangaben.

Mussangaben sind:

  • Angabe der Finanzbehörde (§ 119 III AO),
  • Bezeichnung der Steuer (§ 157 I AO),
  • Benennung des Steuerschuldners (§ 157 I AO).

Sollangaben sind:

  • Rechtsmittelbelehrung (§ 157 I AO) und
  • Begründung (§ 121 AO).

Durch den Steuerbescheid der Finanzbehörde wird

  • für einen Steuerschuldner ein bestimmter Betrag festgesetzt,
  • ein Steuerpflichtiger von der Steuer (ganz oder teilweise) von der Steuerzahlung befreit,
  • eine Steuerfestsetzung abgelehnt.

Nur den örtlich zuständigen Finanzämtern ist es gestattet, Steuerbescheide zu erlassen.  Somit dürfen übergeordnete Finanzbehörden (z.B. die Oberfinanzdirektionen oder das Ministerium für Finanzen) keine Steuerbescheide erlassen.

Schließlich muss ein Steuerbescheid dem Steuerpflichtigen bekanntgegeben werden, um seine Wirksamkeit zu entfalten.

Steuerbescheid - Was ist ein Steuerbescheid? | Steuerbescheid Grundlagen

Weiterführende Artikel

Bitte bewerten (1 - 5):

Der Artikel Steuerbescheid
befindet sich in der Kategorie:
Steuerbescheid Grundlagen