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Alleinerziehende

Als Alleinerziehende bezeichnet man Elternteile, die minderjährige, d. h. unter 18 Jahre alte Kinder, alleine betreuen und erziehen.

Unerheblich ist dabei der Familienstand des Alleinerziehenden und wer im juristischen Sinn für das Kind sorgeberechtigt ist.

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Steuerlexikon