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Vollkonsolidierung

Eine Vollkonsolidierung ist eine Methode zur Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss.

Bis auf das anteilige Eigenkapital (Kapitalkonsolidierung) werden dabei prinzipiell sämtliche Bilanz- und GuV-Positionen des Tochterunternehmens – bereinigt um Korrekturen im Sinne der Einheitstheorie – in den Konzernabschluss übernommen.

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Steuerlexikon