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Anlaufkosten

Anlaufkosten sind Kosten, die von neu gegründeten oder von erweiterten bzw. umorganisierten Gesellschaften in der realistischen Erwartung getragen werden, dass in späteren Wirtschaftsjahren Erträge erzielt werden können, die diese Kosten angemessen übersteigen, sind grundsätzlich von der neu gegründeten, erweiterten oder umorganisierten Gesellschaft zu tragen.

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Steuerlexikon