🏠 » Lexikon » B » Beurkundung Beurkundung Grundstückskaufverträge sind bei einem Notar beurkundungspflichtig.Zweck der notariellen Beurkundung ist, Verkäufer und Käufer vor übereilten Entscheidungen zu schützen. Artikel, die Dir auch gefallen könnten:TransportkostenAsset DealErfüllungsort VORHERIGER ARTIKELBetriebskosten NÄCHSTER ARTIKELDrei-Objekte Grenze