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Drei-Objekte Grenze

Die Drei-Objekte Grenze dient der Finanzverwaltung als Beurteilung, ob eine private Vermögensverwaltung oder bereits ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt.

Ein gewerblicher Grundstückshandel liegt dann vor, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien in zeitlicher Nähe zu deren Anschaffung, Herstellung oder grundlegender Modernisierung verkauft werden.

Dies hat gravierende Auswirkung auf die Besteuerung und sollte unter allen Umständen vermieden werden (z.B. die Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen entfällt vollständig).

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