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Finanzgerichte

Die Finanzgerichte sind in Deutschland sogenannte Fachgerichte. Die Finanzgerichtsbarkeit ist zweistufig aufgebaut. Dies bedeutet, dass auf der Landesebene keine zweite Instanz vorhanden ist. Die Finanzgerichte sind die obersten Landesgerichte. Über ihnen steht nur noch der Bundesfinanzhof (BFH) mit Sitz in München.

Sowohl beim BFH als auch bei den Finanzgerichten werden Senate gebildet. Die Senate bei den Finanzgerichten entscheiden grundsätzlich in der Besetzung mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern. Ausnahmen ergeben sich zum Beispiel bei Entscheidungen durch den Einzelrichter oder Beschlüssen ohne eine mündliche Verhandlung. Derzeit gibt es in Deutschland ungefähr 600 Berufsrichter an den Finanzgerichten.

In Deutschland gibt es insgesamt 18 Finanzgerichte (FG):

  1. FG Mecklenburg-Vorpommern
  2. Schleswig-Holsteinisches FG
  3. FG Hamburg
  4. FG Bremen
  5. Niedersächsisches FG
  6. FG des Landes Sachsen-Anhalt
  7. Sächsisches FG
  8. Thüringer FG
  9. Hessisches FG
  10. FG Münster
  11. FG Düsseldorf
  12. FG Köln
  13. FG Rheinland-Pfalz
  14. FG des Saarlandes
  15. FG Baden-Württemberg
  16. FG Nürnberg
  17. FG München
  18. FG Berlin-Brandenburg

Berlin und Brandenburg haben ein gemeinsames Finanzgericht in Cottbus.

Nordrhein-Westfalen hat drei Finanzgerichte (Köln, Düsseldorf und Münster).

München hat zwei Finanzgerichte (München und Nürnberg).

Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein haben einen "Gemeinsamen Senat für Zoll- und Verbrauchsteuersachen" eingerichtet.

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