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GoB

Die Abkürzung GoB steht für Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und definiert Regeln über Formen und Inhalt der Buchführung, des Inventars sowie der Bilanzierung und der Bewertung im handelsrechtlichen Jahresabschluss.

Einige GoB sind im HGB kodifiziert, andere haben sich gewohnheitsrechtlich etabliert.

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Steuerlexikon