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Segmentberichterstattung

Die Segmentberichterstattung hat die Aufgabe, segmentspezifische Unternehmensinformationen für externe Bilanzadressaten aufzubereiten.

Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Segmentberichts im Anhang bzw. Konzernanhang besteht für große Kapitalgesellschaften und Konzerne.

Die Disaggregation der Umsatzerlöse erfolgt nach Tätigkeitsbereichen und geographisch bestimmten Märkten (§ 285 Nr. 4 bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 3 HGB).

Gemäß § 297 Abs. 2 Satz 2 HGB sind börsennotierte Mutterunternehmen verpflichtet, einen Segmentbericht in den Konzernanhang aufzunehmen.

Nach IAS und US-GAAP beschränkt sich die Verpflichtung zur Aufstellung eines Segmentberichts auf börsennotierte Unternehmen.

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