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Gründungsbilanz

Die Gründungsbilanz wird auch als Eröffnungs- oder Anfangsbilanz bezeichnet, die bei Errichtung einer Unternehmung zu erstellen ist.

Bei einer Bargründung steht auf der Aktiva der Kassenbestand und auf der Passiva die Mittelherkunft. Bei einer Sachgründung muss eine ordnungsmäßige Inventur mit Bewertung der einzubringenden Sachen, Rechte, Betriebe oder Betriebsteile aufgestellt werden.

Formvorschriften für einzelne Rechtsformen (z. B. Mindestkapital der AG von € 50000 oder der GmbH von € 25000, von denen der noch nicht eingezahlte Teil als ausstehende Einlagen zu aktivieren ist), müssen beachtet werden.

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