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Handelsrecht

Das Handelsrecht ist ein bürgerliches Sonderrecht der Wirtschaftsunternehmen. Es regelt die Rechtsbeziehungen der Unternehmung zu ihren Geschäftspartnern sowie die wettbewerbs- und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmen.

Das Handelsrecht hat für alle Kaufleute Vorrang vor bürgerlichem Recht (BGB). Hauptrechtsquelle ist das HGB. Neben dem Handelsrecht bestehen Handelsbräuche (Usancen).

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Steuerlexikon