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Handelsregister

Das Handelsregister (HR) ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem die rechtlichen Verhältnisse der Handelsgewerbe aufgezeichnet sind. Das Handelsregister besteht aus den Abteilungen:

  • A: Einzelkaufleute und Personengesellschaften
  • B: Kapitalgesellschaften

Das Handelsregister enthält insbesondere Angaben über Firma und Sitz der Unternehmung, Haftungsverhältnisse (Unternehmungsform, Namen voll haftender Gesellschafter), Höhe des Kapitals bei Kapitalgesellschaften, Angaben über die zur Vertretung einer Gesellschaft berechtigten Personen und Umfang der Vertretungsbefugnis.

Das Handelsregister vom zuständigen Amtsgericht geführt. Einsicht in das Handelsregister und in die eingereichten Schriftstücke ist jedermann gestattet. Von Eintragungen kann eine Abschrift gefordert werden, von Schriftstücken nur, sofern ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.

Das Gericht hat die Eintragungen ins Handelsregister durch den Bundesanzeiger und durch mind. ein anderes Blatt bekanntzumachen. Bestimmungen darüber, was die AG dem Handelsregister anzumelden oder einzureichen hat, enthält das AktG.

Dazu gehören Gründung der AG, Vorstands- und Aufsichtsratsveränderungen, Verhandlungsniederschrift der HV, Jahresabschluss und Lagebericht, Kapitalveränderungen, Auflösung der AG, Schluss der Abwicklung, Unternehmensverträge, Eingliederung von Gesellschaften, Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte, Verschmelzunen und Umwandlungen.

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