🏠 » Lexikon » R » Ratendarlehen

Ratendarlehen

Bei einem Ratendarlehen sind die monatlichen Raten nicht gleichbleibend hoch, sondern ändern sich laufend.

Das rührt daher, dass bei einem Ratendarlehen von vornherein ein fixer Tilgungssatz vereinbart wird. Mit fortschreitender Tilgung ändert sich die monatliche Zinslast, wohingegen der Tilgungsbetrag gleich hoch bleibt.

Bitte bewerten (1 - 5):

Der Artikel Ratendarlehen
befindet sich in der Kategorie:
Steuerlexikon