🏠 » Lexikon » S » SonderausgabenSonderausgabenDie Sonderausgaben können von den Mieteinnahmen abgezogen werden und so steuerlich geltend gemacht werden, wie z. B. unvorhergesehene bauliche Maßnahmen (Sonderumlagen).Artikel, die Dir auch gefallen könnten:EigenleistungWerbungskostenEinkommensteuer VORHERIGER ARTIKELRatendarlehen NÄCHSTER ARTIKELEigenleistung