Sonderausgaben
Die Sonderausgaben können von den Mieteinnahmen abgezogen werden und so
steuerlich geltend gemacht werden, wie z. B. unvorhergesehene bauliche Maßnahmen
(Sonderumlagen).
Die Sonderausgaben können von den Mieteinnahmen abgezogen werden und so
steuerlich geltend gemacht werden, wie z. B. unvorhergesehene bauliche Maßnahmen
(Sonderumlagen).