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Wertberichtigungen

Wertberichtigungen

werden auch als indirekte Abschreibung bezeichnet.

Anders als bei den direkten Abschreibungen bleiben die ursprünglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf der Aktivseite ausgewiesen, gleichzeitig wird ein passivischer Korrekturposten gebildet.

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Steuerlexikon