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Zwischenerfolgseliminierung

Der Begriff Zwischenerfolgseliminierung definiert die Eliminierung von Zwischengewinnen und -Verlusten aus Wertansätzen von Gegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens, die aus konzerninternen Liefer- und Leistungsbeziehungen stammen und sich am Bilanzstichtag (verarbeitet oder noch unverarbeitet) im Bestand eines Konzernunternehmens befinden.

Die Zwischenerfolgseliminierung ist erforderlich, um bei der Aufstellung eines Konzernabschlusses den Ausweis eines aus Sicht des Konzerns noch nicht realisierten Gewinns zu verhindern.

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Steuerlexikon