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Testat

Ein Testat ist ein Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, mit dem dieser bescheinigt, dass die Buchführung bzw. der Jahresabschluss nach seiner pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Der Jahres- bzw. Konzernabschluss vermittle unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft.

Der Lage- bzw. Konzernlagebericht stehe im Einklang mit dem Jahres- bzw. Konzernabschluss. In sehr seltenen Fällen wird das Testat versagt. Dann ist ein sog. Negativtestat zu erteilen, das besagt, dass und warum ein Testat nicht erteilt werden konnte.

Regelmäßig wird eine Einschränkung der Versagung des Bestätigungsvermerks vorzuziehen sein.

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Steuerlexikon