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Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbssteuer ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe, die auf den Kaufpreis eines Grundstücks erhoben wird. Sie wird in Deutschland auf Bundes- und Landesebene erhoben und ist eine wichtige Einnahmequelle für die öffentlichen Haushalte.

Die Höhe der Grunderwerbssteuer ist abhängig von den jeweiligen Bundesländern und kann zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises betragen. Die Steuer ist zu zahlen, sobald der Kaufvertrag vollzogen ist und das Eigentum am Grundstück auf den Käufer übergeht.

Grunderwerbssteuer - Ausnahmen von der Steuerpflicht

Es gibt jedoch einige Ausnahmen von der Steuerpflicht, wie beispielsweise bei Schenkungen innerhalb der Familie oder bei Übertragungen aufgrund eines Erbfalles. In bestimmten Fällen kann auch eine Befreiung von der Grunderwerbssteuer beantragt werden, wenn beispielsweise das Grundstück für den Bau eines eigenen Wohnhauses genutzt wird.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Grunderwerbssteuer innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Kaufvertrags gezahlt werden muss. Bei verspäteter Zahlung der Grunderwerbssteuer können Säumniszuschläge und Verzugszinsen anfallen.

Wer ein Grundstück erwirbt, sollte sich daher frühzeitig über die Höhe der Grunderwerbssteuer und die möglichen Ausnahmen informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Ein erfahrener Steuerberater kann dabei helfen, die steuerlichen Auswirkungen des Kaufs zu optimieren und eventuelle Risiken zu minimieren.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Grunderwerbssteuer eine wichtige Abgabe ist, die beim Kauf eines Grundstücks zu berücksichtigen ist. Um mögliche steuerliche Nachteile zu vermeiden, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.

Grunderwerbssteuer - Definition & Erklärung - Zusammenfassung

Im Zusammenhang mit dem Lexikoneintrag Grunderwerbssteuer sind folgende Aspekte in Erinnerung zu behalten:

  • Die Grunderwerbssteuer ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe.
  • Die Grunderwerbssteuer ist innerhalb von sechs Monaten zu zahlen, sobald der Kaufvertrag vollzogen ist und das Eigentum am Grundstück auf den Käufer übergeht.
  • Die Ausnahmen bei der Grunderwerbssteuer sollten durch einen erfahrenen Steuerberater begleitet werden.

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