Finanzamt
Das Finanzamt ist die unterste örtliche Behörde der Landesfinanzverwaltung, die für die Erhebung und Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der bundesgesetzlichen Verbrauchssteuern und der Kommunalsteuern zuständig ist.
Das Finanzamt ist die unterste örtliche Behörde der Landesfinanzverwaltung, die für die Erhebung und Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der bundesgesetzlichen Verbrauchssteuern und der Kommunalsteuern zuständig ist.