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Festbewertung

Bei der Bewertung von Vermögensgegenständen in der Bilanz gilt handelsrechtlich der Grundsatz der Einzelbewertung.

Allerdings ist unter bestimmten Umständen auch eine Festbewertung möglich, nämlich dann wenn Vermögensgegenstände regelmäßig ersetzt werden und für das Unternehmen nur von nachrangiger Bedeutung sind (z. B. Hilfs- und Betriebsstoffe).

Diese Gegenstände können mit Festwert, das heißt einer gleichartigen Menge und einem gleich bleibenden Wert angesetzt werden, sofern ihr Bestand nur geringen Veränderungen unterliegt. Eine andere Alternative zur Einzelbewertung ist die Gruppenbewertung.

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Steuerlexikon