Komplementär
Ein Komplementär ist der Geschäftsführender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG) oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), der im Unterschied zum Kommanditist mit seinem gesamten Vermögen haftet.
Ein Komplementär ist der Geschäftsführender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG) oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), der im Unterschied zum Kommanditist mit seinem gesamten Vermögen haftet.