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Geschäftswert

Der Geschäftswert ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Gesamtkaufpreis für ein Unternehmen und allen einzeln bewertbaren Vermögensgegenständen und Schulden.

Der Geschäftswert darf nur bilanziert werden, wenn er entgeltlich erworben wurde, sog. derivativer Geschäftswert, für einen selbst geschaffenen (originären) Firmenwert besteht ein Bilanzierungsverbot.

Die herrschende Meinung schließt das Vorliegen eines negativen Geschäftswerts aus. Im Rahmen des Konzernabschlusses kann ein Geschäftswert auch als aktivischer Unterschiedsbetrag entstehen, der sich bei der Kapitalkonsolidierung nach der Aufrechnung von Beteiligungsbuchwert und Eigenkapital der Beteiligung ergibt, § 301 Abs. 3 HGB.

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