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Lohnnebenkosten

Lohnnebenkosten sind Aufwendungen des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer, die über die reine Vergütung von dessen Arbeitsleistung hinausgehen.

Zu den Lohnnebenkosten zählen u.a. der Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung, aber auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Mutterschutz, die Bezahlung von Feiertagen, Leistungen zur betrieblichen Altersvorsorge, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Ähnliches.

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Steuerlexikon