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Verlustvortrag

Der Verlustvortrag ist im Handels- und Steuerrecht ein aus dem Vorjahr übernommener Verlust, der mit den Gewinnen des laufenden Jahres verrechnet wird. Die dadurch bedingte Schmälerung des Gewinns wird bei der Einkommen- und Körperschaftsteuererhöhung berücksichtigt.

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