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Erbschaftsteuerklassen

Die Erbschaftsteuerklassen orientieren sich entsprechend dem Verwandtschaftsgrad des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker. Es werden bei der Erbschaftsteuer vier Steuerklassen unterschieden, die maßgeblich sind für die Höhe der Freibeträge und des Steuersatzes:

  • Steuerklasse I: Ehegatte, Kinder und Kinder verstorbener Kinder
  • Steuerklasse II: Abkömmlinge der Kinder, soweit sie nicht Klasse I angehören
  • Steuerklasse III: Eltern, Vor- und Adoptiveltern, Geschwister und deren Kinder, Stiefeltern, Schwiegerkinder und -eltern sowie der geschiedene Ehegatte
  • Steuerklasse IV: Alle übrigen

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