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Kommanditgesellschaft (KG)

Eine KG (Kommanditgesellschaft) ist eine Personengesellschaft, deren Zweck der Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma ist.

Mit mindestens zwei Gesellschaftern. Kennzeichnend für die KG ist, dass sie im Gegensatz zur offenen Handelsgesellschaft (OHG) zwei Arten von Gesellschaftern hat:

  • die Komplementäre, die unbeschränkt, das heißt mit ihrem gesamten Vermögen haften, die Gesellschaft nach außen vertreten und in der Regel auch die Geschäftsführung ausüben,
  • und die Kommanditisten, deren Haftung auf eine bestimmte im Handelsregister eingetragene Kapitaleinlage beschränkt ist, die von der Geschäftsführung und Vertretung ausgeschlossen sind, aber ein Kontrollrecht haben.

Nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) werden die Gesellschafter am Gewinn in einer Höhe von 4% ihrer Kapitaleinlage beteiligt, der Rest wird in einem angemessenen Verhältnis verteilt. Vertraglich wird jedoch in der Regel eine höhere Gewinnbeteiligung der Komplementäre für die Geschäftsführung und das volle Tragen des Verlustrisikos festgesetzt.

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