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Überbrückungsgeld

Das Überbrückungsgeld war eine staatliche Förderung an einen berechtigten Personenkreis für die Existenzgründung.

Das Überbrückungsgeld wurde durch die Bundesagentur für Arbeit genehmigt und gezahlt. Abgelöst wurde das Überbrückungsgeld ab dem 01. August 2006 durch den Gründungszuschuss.

Überbrückungsgeld wird zum Gründungszuschuss

Das Überbrückungsgeld der Bundesagentur für Arbeit war eine Förderungsleistung zur Existenzgründung in Höhe des Arbeitslosengeldes für die Dauer von sechs Monaten.

Es handelte sich um eine Ermessensleistung. Im August 2006 wurde das Überbrückungsgeld in den Gründungszuschuss umgewandelt. Der Gründungszuschuss ist in den §§ 93 und 94 des SGB III normiert. Auch er ist seit 2011 eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit. Der Gründungszuschuss wird für maximal 15 Monate in Höhe von je 300 Euro gewährt.

Parallel dazu wird das Arbeitslosengeld für weitere sechs Monate gezahlt. Der Förderantrag muss vor dem Start in die selbstständige Tätigkeit bei der Arbeitsagentur vorliegen. Zur Antragstellung berechtigt sind Arbeitslose sowie Arbeitnehmer, die durch ihren Arbeitgeber eine Kündigung ihres Beschäftigungsverhältnisses erhalten haben. Nicht förderfähig sind Beschäftigte, die ihr Arbeitsverhältnis selbst beenden.

Gründe für das Überbrückungsgeld und Alternativen aus der Privatwirtschaft

Die staatliche Förderung zur Existenzgründung richtet sich in erster Linie an Arbeitslose, die auf dem Arbeitsmarkt kaum Chancen auf eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung haben. Durch den Schritt in die Selbstständigkeit sollen sie die Möglichkeit bekommen, der Langzeitarbeitslosigkeit zu entgehen. Die Förderungsleistung dient der finanziellen Absicherung in der Anfangsphase der Geschäftsgründung.

Das Überbrückungsgeld gibt es auch von Berufsgenossenschaften und Sozialversicherungsträgern für ihre Mitglieder. Vor allem in der Bauwirtschaft sowie der Seeschifffahrt können Menschen aus gesundheitlichen Gründen ihren erlernten Beruf häufig nicht bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze ausüben und sind auf Unterstützung in der Übergangsphase angewiesen. Die private Wirtschaft wiederum sucht Nachwuchs im Unternehmertum, sodass sich erfahrene Unternehmer als Coaches engagieren. Sie helfen Existenzgründern in der Startphase mit ihrem Know-how.

Überbrückungsgeld Definition & Erklärung | Steuerlexikon

Beispiel einer Existenzgründung mit staatlicher Hilfe

Ein arbeitsloser Metzger möchte einen Imbiss eröffnen. Er fühlt sich aufgrund seiner langjährigen Berufserfahrung in einer Großmetzgerei für dieses Vorhaben qualifiziert genug.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) beurteilt in einem Beratungsgespräch die bevorstehende Existenzgründung positiv. Sie unterstützt ihn bei der Aufstellung eines professionellen Businessplans. Mietverträge für einen Standplatz und einen Imbisswagen liegen zur Unterschrift bereit.

Die Gewerbegenehmigung wurde ihm bereits erteilt. Bevor er bei der Agentur für Arbeit den Antrag auf Gründungszuschuss stellt, absolviert er noch den geforderten Existenzgründerlehrgang.

Sein Förderantrag wird genehmigt: Er erhält sechs Monate Arbeitslosengeld sowie 15 Monate je 300 Euro. Nach dieser Zeit hofft er, von den Einkünften aus seinem Imbissbetrieb leben zu können.

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