🏠 » Lexikon » B » Bilanzverkürzung

Bilanzverkürzung

Eine Bilanzverkürzung (auch Aktiv-Passiv- Minderung) tritt immer dann auf, wenn die Buchung eines Geschäftsvorfalls dazu führt, dass sich sowohl die Aktivseite wie auch die Passivseite der Bilanz um denselben Betrag verringern.

Ein Beispiel für eine Bilanzverkürzung ist die Bezahlung einer Lieferantenschuld in Höhe von 5.000 Euro durch Banküberweisung. In diesem Fall nehmen sowohl der Bankbestand (Aktivseite der Bilanz) wie auch der Bestand an Verbindlichkeiten (Passivseite der Bilanz) um 5.000 Euro ab.

Bitte bewerten (1 - 5):

Der Artikel Bilanzverkürzung
befindet sich in der Kategorie:
Steuerlexikon